AGB der hefraTEC GmbH für die Dienstleistung hefraDSL, hefraVDSL, hefraSDSL
Stand: 3. März 2014
I. Geltungsbereiche
1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten in Verbindung mit der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung für die Überlassung von Internet-Anschlüssen durch die hefraTEC GmbH, Hindelanger Straße 33, 87527 Sonthofen (nachfolgend hefraTEC genannt). Die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung gilt auch dann, wenn auf sie in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
2. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB´s des Kunden erkennt hefraTEC nicht an, es sei denn, hefraTEC hat diesen ausdrücklich schriftlich und gestempelt zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn hefraTEC in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze (CISG).
4. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Kempten im Allgäu ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. hefraTEC ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
II. Vertragsgegenstand
1. Die hefraTEC mit Sitz in Sonthofen stellt dem Kunden einen Internet-Zugang mittels hefraDSL, sowie die sonstigen, unten näher bezeichneten Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der hefraTEC und ihren Kunden, durch die der Kunde berechtigt wird, den Internet-Zugang (mit Produktnamen „hefraDSL“, „hefraVDSL“, „hefraSDSL“ ) zu nutzen.
2. Die vorgenannten Bestimmungen haben keine Gültigkeit, sofern bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart wurde. hefraTEC gewährleistet eine Verfügbarkeit seines Zugangssystems von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen Server oder andere technische Komponenten aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von hefraTEC liegen, (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Sabotage, etc.) nicht zu erreichen sind. hefraTEC kann den Internet-Zugang
begrenzen oder abschalten sowie den Zugang auf sonstigen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern.
III. Leistungspflichten der hefraTEC
1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragspartner sowie der für den jeweiligen Anschluss geltenden Leistungsbeschreibung.
2. hefraTEC ist berechtigt, das Zugangsnetz ins Internet (Backbone) jederzeit zu wechseln. Um die Qualität des von hefraTEC bereitgestellten Internet-Zugangs aufrecht zu erhalten, kann eine Änderung von Zugangsdaten erforderlich sein. hefraTEC wird dem Kunden neue Zugangsdaten deshalb unverzüglich mitteilen und ihn zu deren ausschließlicher Verwendung auffordern.
3. hefraTEC ist berechtigt, den Zugriff auf Webseiten Dritter, Internet-Newsgroups oder IRC- Kanäle abzuschalten, sofern deren Inhalte gegen geltendes Deutsches Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Ansprüche des Kunden entstehen in solchen Fällen nicht.
IV. Leistungsbeschreibung des hefraDSL-Internet-Zugangs:
1. Überlassung des hefraDSL-Internet-Anschlusses. Die hefraTEC überlässt dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten den hefraDSL-Internetanschluss. Mit dem hefraDSL-Anschluss ermöglicht hefraTEC dem Kunden einen schnellen Zugang zum Internet. Die benötigte Bandbreite mietet hefraTEC von einem oder mehreren Internet-Service-Providern an und speist diese zentral in das Funknetz ein. Die Bandbreite des Einzel-Anschlusses für die Kunden ist in Tarifen geregelt, für die vom Kunden ein Entgelt entsprechend der des vereinbarten Tarifes zu entrichten ist. hefraTEC bietet mehrere Tarife an, die sich in der maximal möglichen Übertragungsgeschwindigkeit unterscheiden. Dabei werden die Richtungen der beiden Datenübertragungen unterschieden. Hierbei bedeutet Downstream der Datenfluss auf der Anschlussleitung in Richtung des Kunden und Upstream der Datenfluss auf der Anschlussleitung in Richtung Internet. Um auch bei Vollauslastung der Übertragungsbandbreite des Hauptzuganges eine gerechte Aufteilung der Bandbreite unter den Nutzern zu gewährleisten, wird der Datenverkehr aller Kunden in gleichen prozentual Anteilen reduziert, bezogen auf das momentane Datenvolumen.
2. Die am Anschluss des Kunden konkret erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit hängt von der jeweiligen Auslastung des Funk-Netzwerkes und von der maximal verfügbaren Bandbreite am zentralen Einspeisungspunkt ab. hefraTEC strebt eine Verfügbarkeit an, welche je nach vereinbarten maximalen Übertragungsbandbreite von 80% im 5-Tagesmittel an. Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist zudem u. a. von der Netzauslastung des Internet-Backbones des jeweiligen Internet-Service-Providers und der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server vom jeweiligen Anbieters abhängig. Die mittlere Verfügbarkeit dieser externen Providerdienste liegt erfahrungsgemäß bei 99,5 % im Jahresdurchschnitt.
2a. Für Bandbreiten der SDSL Tarife hefraSDSL50 und hefraSDSL100 strebt hefraTEC eine Verfügbarkeit an, welche je nach Übertragungsbandbreite min. 90% im 3-Tagesmittel erreicht. Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist zudem u. a. von der Netzauslastung des Internet-Backbones des jeweiligen Internet-Service-Providers und der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server vom jeweiligen Anbieters abhängig.
3. Die Schnittstelle, an der die Leistung bereitgestellt wird, ist ein Standard RJ45 Ethernet Kupferport. An dieser Schnittstelle kann ein einzelner PC direkt angeschlossen werden, ohne zusätzliche Software oder Zugangsdaten. Optional kann an diesem Port eine Verteilertechnik (Switch oder Router) angeschlossen werde, welche es ermöglicht weitere Netzwerkgeräte und Computer anzuschliessen. An den Switch oder Router werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Die von hefraTEC zur Verfügung gestellte Technik verfügt bereits über einen integrierten und aktivierten DHCP-Server zur automatischen Netzwerkkonfiguration der Endgeräte.
3a. Die Übergabeschnittstelle bei hefraSDSL100 Tarifen, an der die Leistung bereitgestellt wird, ist ein Standard 10/100/1000 BT RJ45 Ethernet Kupferport oder ein optischer GbE SFP-Anschluss (SX oder LX). An dieser Schnittstelle kann ein einzelner PC direkt angeschlossen werden, ohne zusätzliche Software oder Zugangsdaten. Optional kann an diesem Port eine Verteilertechnik (Switch oder Router) angeschlossen werden, welche es ermöglicht, weitere Netzwerkgeräte und Computer anzuschließen.
4. Als Technik, welche für die Realisierung des hefraDSL-Anschlusses benutzt wird, setzt hefraTEC Kommunikationssysteme ein, welche basierend auf der Hardwarekennung (MAC-Adresse und Hardware-ID) die jeweilige Kundenzuordnung und Kundenverwaltung bis zum Einspeisungspunkt ins Internet ermöglicht. hefraTEC betreibt zum Einrichtungszeitpunkt ein professionelles Layer-3 Netzwerk zwischen Einspeisepunkt und Kundenzugangsgerät nach den hohen Standards internationaler Mobilfunkbetreiber. Das Funknetz basiert größtenteils auf eigenen, von der Regulierungsbehörde BNetzA erworbenen, Frequenzen. Nur unter diesen Voraussetzungen kann eine Störung durch andere Sendetechnik ausgeschlossen werden und die zugesagte hohe Verfügbarkeit zugesichert werden.
5. Im Gegensatz zu anderen Internetanbietern begrenzt hefraTEC in keinem angebotenen Tarif den Datenstrom des Kunden. Durch die Einhaltung von internationalen Richtlinien, bezüglich der Überbuchungsfaktoren, können wir unseren Kunden die minimal zugesicherten Bandbreiten (CIR) jederzeit garantieren.
Die CIR Werte für hefraDSL 2000/4000/6000 Tarife sind 1100kbps und 200kbps.
Bei dem Tarif hefraDSL10000 ist der CIR Wert bei 2500kbps und 500kbps.
Bei den Tarifen hefraSDSL 2000/4000/10000/20000/50000 / 100000 liegen die Werte unter Umständen kurzzeitig um bis zu 25% unter den Angaben.
Bei den Tarifen hefaVDSL25000 und 50000 ist der CIR bei 10000kbps und 1000kbps.
Diese Werte hängen immer von den Kunden eigenen Geräten und den ausgewählten Diensten und Servern im Internet ab.
6. Eine eigene Internet-IP Adresse wird gegen Aufpreis zugeteilt.
6a. Vertraglich zugesagte feste Internet-IP Adressen werden in den Vertragsunterlagen hinterlegt. Eine Änderung dieser Adresse wird mindestens 2 Wochen vorher mitgeteilt.
7. Optional angebotene Backupanbindungen zu hefraSDSL Tarifen bieten die Möglichkeit einer Ausfallabsicherung mit parallel betriebener Technik. Die Bandbreite für einen solchen Anschluss ist begrenzt auf maximal 5000kbps symmetrisch. Verträge mit niedrigeren Bandbreiten erhalten entsprechend niedrigere Backup-Datenraten. Für den Zeitraum im Backupbetrieb wird die fest zugeteilte IP-Adresse nicht zur Verfügung gestellt.
V. Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet die vereinbarten Entgelte entsprechend dem vereinbarten Tarif fristgerecht zu zahlen.
2. Der Kunde muss die entstehenden Kosten für die Installation, den Strom für Betrieb und Instandhaltung der Empfangsanlage sowie für den eventuell erforderlichen Potenzialausgleich und /oder Blitzschutz tragen. Für den Überspannungsschutz steht der Kunde in eigener Verantwortung. Dem Kunden obliegt es, die für die Nutzung des hefraDSL-Internet-Zugang erforderlichen technischen Einrichtungen einmalig auf seine Kosten einrichten zu lassen und während der Vertragsdauer zu unterhalten.
3. Der Kunde verpflichtet sich, hefraTEC die Aufwendungen im Rahmen einer Störungsmeldung des Kunden erfolgten Überprüfung der technischen Einrichtungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen im Verantwortungsbereich von hefraTEC vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.
4. Der Kunde sichert zu, dass die von Ihm an hefraTEC übermittelten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, hefraTEC jeweils unverzüglich über Änderungen der bisher mitgeteilten Daten zu unterrichten. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift und die Bankverbindung des Kunden. Dem Kunden steht hierfür das Medium der Onlineplattform, der postalische Weg sowie Mitteilung über Fax zur Verfügung.
5. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von hefraTEC auf Dritte übertragen.
6. Der Kunde verpflichtet sich, Ihm übermittelte persönliche Passwörter zu seinem jeweiligen persönlichen Supportbereich im KISP sowie die persönlichen Zugangsdaten zu dem für ihn reservierten Serverplatz zur Speicherung eigener Dateien, wenn diese Leistung Gegenstand des Vertrages ist, sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde die automatisch zugeteilten Passwörter unmittelbar nach ihrer ersten Verwendung abzuändern.
VI. Vertragsbeginn, Vertragsende, Änderungen und Schäden
1. hefraTEC ist berechtigt, den Antrag eines Kunden auf Abschluss eines Vertrages über die Nutzung eines hefraDSL-Internet-Zugangs innerhalb von 10 Tagen nach Eingang anzunehmen.
2. hefraTEC behält sich vor, einzelne Personen oder Firmen nicht zu versorgen. Eine Begründung hierfür ist nicht nötig.
3. Der Vertrag über die Bereitstellung des Internetanschlusses wird erst nach erfolgreicher Installation beim Kunden wirksam. Das bedeutet, die Zahlungen des Kunden für die Einrichtung und die monatlichen Entgelte werden erst fällig, wenn die Anschlussgeräte betriebsbereit sind.
4. Kündigungsfristen bei 12 Monat Vertragslaufzeit
Das Vertragsverhältnis muss spätestens am ersten Werktag des vorletzten Vertragsmonats gekündigt werden. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Als Kündigungseingang gilt das Datum des Poststempels oder das Datum des Faxgerätes. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate wenn die Kündigung nicht fristgerecht eingegangen ist.
5. Kündigungsfristen bei 1 Monat Vertragslaufzeit (sogenannte Short-Verträge)
Das Vertragsverhältnis muss spätestens am ersten Werktag des laufenden Vertragsmonats gekündigt werden. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Als Kündigungseingang gilt das Datum des Poststempels oder das Datum des Faxgerätes. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat wenn die Kündigung nicht fristgerecht eingegangen ist.
6. Andere Vertragslaufzeiten können individuell ausgehandelt werden. Die Kündigunsfrist beträgt dann 6 Monate zum regulären Ende des Vertrages. Verträge, welche an eine Investition zu Lasten von hefraTEC gehen, können nicht vor der ausgehandelten Mindestlaufzeit gekündigt werden.
6a. Versorgungsverträge, welche mit einer Infrastruktur Funktion verbunden sind, haben eine extra ausgezeichnete Laufzeit für die weitere Antennentechnik. Die Kündigung eines Anschlusses, auch bei Zusage einer Sonderkündigung, bedeutet nicht gleichzeitig die Kündigung der zur Verfügung gestellten Infrastruktur-Fläche. Eine vorzeitige Auflösung des Standortes muss separat ausgehandelt werden. hefraTEC besteht in der Regel auf die Erfüllung der zugesagten Mindestzeit.
7. Kündigung bei Wohnungswechsel
hefraTEC räumt seinen Kunden ein 3 monatiges Kündigungsrecht ein, sollte der Kunde seinen Wohnsitz wechseln und dort keine Versorgung durch hefraTEC möglich sein. In diesem Fall muss der Kunde innerhalb dieser 3 Monate nach der Kündigung eine Kopie des Einwohnermeldeamtes mit Eintragung als neuen Erstwohnsitz an hefraTEC übermitteln.
8. Sonderkündigung ohne besonderen Anlass (nicht gültig bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit). Sollte ein Kunde aus einem nicht näher genannten Grund seinen Vertrag sofort kündigen wollen, werden dem Kunden 6 Monatsgebühren als Vertragsstrafe in Rechnung gestellt. Der Dienst wird in diesem Fall zum letzten Tag eines laufenden Monats eingestellt. Davon unberührt bleibt die Pflicht der Rücksendung der zur Verfügung gestellten hefraDSL Technik (Sendeeinheit und Poweradapter) und die eventuellen Kosten für den Kunden bei Nichterfüllung dieser Bedingung (§6 Abs.8).
9. Ende des Vertrages. Nach Ablauf des Vertrages ist die von hefraTEC zur Verfügung gestellte Technik (Sendeeinheit und Poweradapter) an hefraTEC in der Originalverpackung zurück zu senden. Sollte die Technik nicht binnen eines Monats nach Ablauf des Vertrages bei hefraTEC eingegangen sein, wird diese mit einem Betrag von netto 250 Euro dem Kunden in Rechnung gestellt. Dadurch geht diese Technik in den Besitz des Kunden über.
10. hefraTEC bietet ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb der ersten 2 Monate, sofern der Kunde mit den Leistungen unzufrieden ist. hefraTEC hat jedoch die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 2 Wochen eine Verbesserung der Leistung zu realisieren. Hierfür protokolliert und prüft hefraTEC den Anschluss des Kunden über einen längeren Zeitraum um Störungen zu erkennen. Sollte hefraTEC den Mangel nicht beseitigen können, wird für den betroffenen Monat keine Rechnung gestellt oder eine Gutschrift für den Monat gegeben in dem der Mangel aufgezeigt wurde.
11. hefraTEC verwendet in seinem Versorgungsgebiet nur eigene von der Regulierungsbehörde erworbene Frequenzen. Funkstörungen wie bei dem Standard 802.11a (also WLAN-Technik) können mit einer Garantie ausgeschlossen werden.
Deshalb geben wir die 2 Tage Garantie. Ist Ihr Anschluss 2 Werktage am Stück nicht erreichbar, stellen wir für den betroffenen Monat keine Rechnung.
Passiert dies 3 Mal in 12 aufeinander folgenden Monaten (1 Jahr), besteht ein sofortiges Sonderkündigungsrecht für den Kunden. Ausgenommen hiervon sich angekündigte Wartungsarbeiten oder Umschaltungen.
11a. Bei hefraSDSL Verträgen mit Backupversorgung wird die Versorgungsgarantie zusätzlich erhöht. Sollte der Anschluss 2 Tage (auch Wochenende) am Stück auch nicht mit der zugesagten Backupbandbreite verfügbar sein, stellt hefraTEC für den betroffenen Monat keine Rechnung. Passiert dies 3 Mal in 12 aufeinander folgenden Monaten (1 Jahr), besteht ein sofortiges Sonderkündigungsrecht für den Kunden. Ausgenommen hiervon sind angekündigte Wartungsarbeiten oder Umschaltungen.
VII. Änderungsbefugnis
1. hefraTEC behält sich das Recht vor einen Dienst oder Service nicht zu verlängern oder zu verändern. Der Kunde wird hiervon mindestens 3 Monate vor Veränderung informiert. Preise von bestehenden Verträgen und Tarifen bleiben so lange garantiert, wie der Vertrag bestand hat. hefraTEC behält sich das Recht vor, seine angebotenen Tarife zu verändern und an die Marktsituationen anzupassen. Bereits laufende Verträge werden in der Regel nicht angepasst. Das Upgrade einer Tarifoption zu einem höherwertigen Tarif ist jederzeit möglich. Ein Downgrade zu einem günstigeren Tarif ist nur im Rahmen der Kündigungsregelung möglich. Einem aktiven Kunden werden keine Einrichtungspauschalen oder Umstellungsgebühren in Rechnung gestellt, sofern er seine Tarifoptionen umstellt. Fristen und Vertragslaufzeiten müssen in jedem Fall berücksichtigt werden.
VIII. Wechsel des Vertragspartners
1. hefraTEC ermöglicht seinen Kunden den Übertrag eines bestehenden Vertrages an einem bestehenden Standort an einen Nachfolger (Zum Beispiel an einen Nachmieter) ohne Mehrkosten. Sollte der Nachfolger eine neue Tarifoption wünschen, ist dies ohne Mehrkosten und als Ausnahmefall sofort möglich. Mit Beginn des nächsten Monats beginnt dann ein neuer Vertrag mit den darin enthaltenen Laufzeiten. Der neue Kunde erkennt die Vertragsbedingungen an, insbesondere seine Pflicht gegenüber der Technik im Falle einer Vertragsbeendigung.
IX. Installation des hefraDSL-Internet-Zugangs
1. Je nach Tarif steht für die erste Inbetriebnahme der Technik durch hefraTEC oder einen Kooperationspartner kostenfrei ein Servicetechniker für 2 Stunden zur Verfügung. Sollte die Zeit nicht ausreichen um die Installation und Inbetriebnahme abzuschießen, berechnet hefraTEC für jede angefangene halbe Stunde (30 Minuten) netto 35 €.
2. Trifft der Techniker zum vereinbarten Zeitpunkt den Kunden nicht an, oder kann aufgrund von Kundenverschuldens die Installation nicht abgeschlossen werden, wird für jede erneute Anfahrt eine Pauschale von netto 48€ in Rechnung gestellt.
Sollte der Kunde keine geeignete Halterung für die Sendetechnik besitzen, kann diese im Rahmen der Installation bei hefraTEC erworben werden.
X. Nutzung
1. Sofern in dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif nicht anders ausgewiesen, ist die Nutzung des hefraDSL-Internet-Zugangs auf bis zu 200 kbit/s beschränkt.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt ohne die Zustimmung von hefraTEC, das hefraDSL Equipment an einem anderen Standort oder an wechselnden Standorten zu betreiben.
3. Für eventuell mitgelieferte Software gelten die Lizenzvereinbarungen bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde ist berechtigt, die ihm überlassene Software zur Speicherung und zum Abruf von Dateien auf einem von hefraTEC bereitgestellten Dienst oder Server zu nutzen
4. Sofern im jeweiligen Tarif vorgesehen, stellt hefraTEC dem Kunden spezielle Software, Speicherplatz und Informationen auf einem von hefraTEC bereitgestellten Server zur passwortgeschützten und verschlüsselten Speicherung eigener Dateien sowie zum Abruf dieser Daten zur Verfügung. Das maximale Volumen entspricht dabei dem in der Preisliste des mit dem Kunden vereinbarten Tarifs ausgewiesenen Wert. Dem Kunden ist es untersagt, Dateien zu speichern oder speichern zu lassen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde stellt hefraTEC von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der vorgenannten Pflicht resultieren. Sofern hefraTEC Kenntnis davon erlangt, dass der Kunde Dateien speichert, die gegen geltendes Recht verstoßen, ist hefraTEC berechtigt, die betreffenden Dateien ohne Vorankündigung vom Zugriff durch den Kunden auszuschließen und zu löschen.
5. Der Kunde darf den hefraDSL Internet-Zugang nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von hefraTEC an Dritte zum alleinigen Gebrauch überlassen oder weitervermieten.
6. Der Weiterverkauf von Bandbreite und Datenvolumen bereitgestellt durch hefraDSL, gewerblich oder privat, ist nicht gestattet ohne die ausdrückliche Zustimmung von hefraTEC.
XI. Entgelte
1. Das Entgelt ist abhängig von der Wahl des Tarifs, welcher mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Ist mit dem Kunden eine Grundgebühr vereinbart, so hat hefraTEC das Recht, diese im Voraus einzuziehen. Der erste Abrechnungsmonat beginnt unabhängig vom gewählten Tarif am ersten Tag der erfolgreichen Inbetriebnahme. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden nach Erbringung der Leistung sofort fällig.
2. Die Rechnungen werden nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraumes per E-Mail dem Kunden zugesendet. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist hefraTEC berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Portokosten in Höhe von 1,58 Euro pro Rechnung zu verlangen. Ist in der jeweilig gültigen Preisliste hierfür ein höherer Betrag genannt, ist hefraTEC berechtigt, diesen Betrag zu verlangen.
3. Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. hefraTEC wird die Rechnung dem Kunden mindestens 5 Tage vor Lastschrifteinzug per E-Mail bekannt geben. Der Kunde ermächtigt hefraTEC, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet hefraTEC 9,60 Euro Netto pro Lastschrift.
4. Der Kunde zahlt alle durch die Nutzung seiner Zugangskennung und/oder Vertragsbedingt entstehenden Kosten, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er für bestimmte Kosten nicht verantwortlich ist.
5. Der Kunde haftet gegenüber hefraTEC für die Einhaltung der vorstehend beschriebenen Pflichten. Er stellt hefraTEC von allen durch die Nutzung seiner Zugangskennung und/oder Leistungen entstehenden Kosten sowie Ansprüchen Dritter frei, sofern er nicht den Nachweis führt, dass er für diese nicht verantwortlich ist.
6. Die Tarifpreise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, bedeutend mit der Pflicht zur Zahlung der Nutzungsentgelte für den Internet-Zugang durch den Kunden, betroffen ist, bestimmt hefraTEC die Entgelte durch die jeweils tarifbedingten Preise. Im Verzugsfall ist hefraTEC berechtigt, den Internet-Zugang des Kunden sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
7. Sonstige Entgelte für Leistungen und Dienste sind nach Erbringen dieser zu zahlen.
8. Gegen Forderungen von hefraTEC kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
9. Beabsichtigt hefraTEC Tarife aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen zu ändern, wird hefraTEC dem Kunden 3 Monate vor eintreten der Änderung ein schriftliches Angebot auf Vertragsänderung machen. Sofern der Kunde diesem Angebot nicht form- und fristgemäß schriftlich mindestens einen Monat vor dem Inkrafttreten der neuen Tarifoption widerspricht, gilt das Angebot als angenommen. In diesem Fall tritt die Vertragsänderung am ersten des Monats in Kraft, zu dem die Änderung angekündigt wird. Widerspricht der Kunde hingegen form- und fristgerecht dem Angebot, so endet der Vertrag zum Ersten des Monats der angekündigten Änderung. In diesem Fall besteht für den Kunden ein gesondertes Kündigungsrecht gemäß §7 Abs.1. Der Widerspruch des Kunden ist nur dann form- und fristgemäß, wenn der Widerspruch schriftlich erfolgt und innerhalb zwei Monaten nach Zugang des Angebots bei hefraTEC eingeht.
10. Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ist hefraTEC berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
11. Für die erste Inbetriebnahme der Technik für hefraDSL Anschlüsse steht kostenfrei ein Servicetechniker für 2 Stunden zur Verfügung. Sollte die Zeit nicht ausreichen um die Installation und Inbetriebnahme abzuschießen, berechnet hefraTEC für jede angefangene halbe Stunde (30 Minuten) netto 35 €. Trifft der Techniker zum vereinbarten Zeitpunkt den Kunden nicht an oder kann aufgrund von Kundenverschuldens die Installation nicht abgeschlossen werden, wird für jede erneute Anfahrt eine Pauschale von netto 48€ in Rechnung gestellt. Sollte der Kunde keine geeignete Halterung für die Sendetechnik besitzen, kann diese im Rahmen der Installation bei hefraTEC erworben werden. Für hefraSDSL und hefraVDSL Anschlüsse gelten andere Preise.
12. Für die erste Inbetriebnahme der Technik für hefraSDSL 20000, 50000 und 100000 sowie für hefraVDSL25 und 50 Anschlüsse wird eine einmalige Einrichtungsgebühr von 250 Euro Netto berechnet. Diese beinhaltet den kompletten Aufbau und die notwendige Technik. Sonderanfertigungen für Antennenhalterungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
13. Anpassung der Gebühren. Internet unterliegt den steigenden Kosten wie jedes andere Produkt. Im Rahmen der regulären Kostensteigerung passt hefraTEC die Gebühren für einen Anschluss am Ende eines geraden Kalenderjahres (2014, 2016, ect.) an. Diese Steigerung entspricht der offiziellen Teuerungsrate in Prozent für den Zeitraum der vergangenen Jahre. Die Anpassung wird schriftlich mit der übermittelten Rechnung angezeigt. Der Kunde kann hiergegen Einspruch einlegen und seinen Vertrag mit Sonderkündigungsrecht beenden. Verträge, welche eine Laufzeit von weniger als 12 Monaten haben, sind von der Anpassung verschont und sind erst bei der darauf folgenden Anpassung betroffen (Beispiel: Abschluss erfolgte Januar 2014, Anpassung Dezember 2014 entfällt, nächste Anpassung Dezember 2016)
XII. Verzug
1. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in nicht unerheblicher Höhe in Verzug, so ist hefraTEC berechtigt, den Internet-Anschluss auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte weiter zu zahlen.
2. Gerät der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Entgelte oder – in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für drei Monate erreicht in Verzug, so ist hefraTEC berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt hefraTEC vorbehalten.
3. Gerät hefraTEC mit ihren Leistungsverpflichtungen in Verzug, bietet hefraTEC dem Kunden einen angemessen Ausgleich an. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn hefraTEC eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
XIII. Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzansprüche
1. Mängel und Störungen sind hefraTEC unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
2. Für Personenschäden haftet hefraTEC unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet hefraTEC nur dann, wenn hefraTEC oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von hefraTEC oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von hefraTEC auf solche typischen Schäden begrenzt, die für hefraTEC zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.
3. Diese Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Diese Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
4. Teilsummen und Beträge für Service und Dienstleistungen können abweichen und gesondert in den Einzelverträgen festgelegt sein.
XIV. Datenschutz
1. hefraTEC erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und Vertragsabwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
15. Kommunikation zwischen Kunden und hefraTEC
1. Jegliche vertragsrelevante Kommunikation zwischen dem Kunden und hefraTEC erfolgt in schriftlicher Form. Hierbei dienen ausschließlich die Übertragungsmedien Brief und Fax. Kommunikation über Email gilt als temporäre Kommunikation und muss schriftlich und somit rechtskräftig an die andere Partei übermittelt werden.
2. Ausnahme: Die monatlichen Rechnungsstellungen von hefraTEC an den Kunden erfolgen in der Regel elektronisch als PDF Dokument mit dem Übertragungsmedium Email.
3. hefraTEC informiert seine Kunden über anstehende Wartungs- und Servicearbeiten vorab in einem angemessenen Zeitraum per Email.
4. Für Faxkommunikation verwenden Sie bitte die +49 (0) 8321/4071-459
5. Postalische Schreiben und Rücksendungen von Geräten müssen an die folgende Adresse gesendet werden : hefraTEC GmbH, Materialrücknahme, Hindelanger Str.33, 87527 Sonthofen